E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Mit Kemmler erfolgreich auf ZUGFeRD oder XRechnung umstellen
Am 27.03.2024 wurde das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“, kurz Wachstumschancengesetz im Bundesgesetzblatt (BGBL) veröffentlicht, nachdem der Bundesrat fünf Tage zuvor dem Entwurf zugestimmt hatte.
Mit dem Wachstumschancengesetz soll die deutsche Wirtschaft entlastet werden. Als zentraler Bestandteil zur Förderung der Digitalisierung in deutschen Unternehmen, tritt die E-Rechnungspflicht ab dem 01. Januar 2025 in Kraft. Mit der E-Rechnungspflicht werden Unternehmen zur Verwendung von elektronischen Rechnungen im B2B-Geschäftsverkehr verpflichtet. Die E-Rechnungspflicht besteht schon seit Ende 2020 im Rechnungsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen und Behörden. Ab dem 01. Januar 2027 betrifft die E-Rechnungspflicht alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro. Bis zum 01. Januar 2028 sollen schrittweise alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Unternehmen müssen ab 2025 jedoch in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können.
Was sich durch die E-Rechnungspflicht für Unternehmen ändert
Ab dem 01.01.2025 sind Unternehmen zur elektronischen Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr untereinander verpflichtet. Demnach müssen E-Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt, empfangen werden und der europäischen Norm für elektronische Rechnungsstellung nach EN16931 entsprechen. Abweichende, von Rechnungssteller und -Empfänger vereinbarte Rechnungsformate, sind zulässig, müssen sich jedoch in das genormte Format vollständig extrahieren lassen. Wichtig: Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung gilt ab dem 01.01.2025 nicht mehr als elektronische Rechnung.
Rechnungsformate nach der europäischen Norm EN16931
Als oft genannte Rechnungsformate haben sich die XRechnung und das ZUGFeRD-Format bewährt, welche beide schon im öffentlichen Auftragswesen zum Einsatz kommen und die Formatanforderungen nach EN16931 erfüllen.