E-Rechnungspflicht

E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025

Mit Kemmler erfolgreich auf ZUGFeRD oder XRechnung umstellen

 

Am 27.03.2024 wurde das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“, kurz Wachstumschancengesetz im Bundesgesetzblatt (BGBL) veröffentlicht, nachdem der Bundesrat fünf Tage zuvor dem Entwurf zugestimmt hatte.

Mit dem Wachstumschancengesetz soll die deutsche Wirtschaft entlastet werden. Als zentraler Bestandteil zur Förderung der Digitalisierung in deutschen Unternehmen, tritt die E-Rechnungspflicht ab dem 01. Januar 2025 in Kraft. Mit der E-Rechnungspflicht werden Unternehmen zur Verwendung von elektronischen Rechnungen im B2B-Geschäftsverkehr verpflichtet. Die E-Rechnungspflicht besteht schon seit Ende 2020 im Rechnungsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen und Behörden. Ab dem 01. Januar 2027 betrifft die E-Rechnungspflicht alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro. Bis zum 01. Januar 2028 sollen schrittweise alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Unternehmen müssen ab 2025 jedoch in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können. 

 

Was sich durch die E-Rechnungspflicht für Unternehmen ändert

Ab dem 01.01.2025 sind Unternehmen zur elektronischen Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr untereinander verpflichtet. Demnach müssen E-Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt, empfangen werden und der europäischen Norm für elektronische Rechnungsstellung nach EN16931 entsprechen. Abweichende, von Rechnungssteller und -Empfänger vereinbarte Rechnungsformate, sind zulässig, müssen sich jedoch in das genormte Format vollständig extrahieren lassen. Wichtig: Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung gilt ab dem 01.01.2025 nicht mehr als elektronische Rechnung.

 

Rechnungsformate nach der europäischen Norm EN16931

Als oft genannte Rechnungsformate haben sich die XRechnung und das ZUGFeRD-Format bewährt, welche beide schon im öffentlichen Auftragswesen zum Einsatz kommen und die Formatanforderungen nach EN16931 erfüllen.

ZUGFeRD und XRechnung kurz erklärt:

ZUGFeRD: Das Rechnungsformat „ZUGFeRD“ (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) wird ausschließlich in Deutschland angewandt. Als hybride Art umfasst ZUGFeRD sowohl eine visuelle Darstellung der Rechnung (PDF/A-3) angereichert mit maschinenlesbaren strukturierten Daten (XML).

XRechnung: Das Rechnungsformat „XRechnung“ ist ein europaweit angewandtes Format auf Basis eines semantisches XML-Datenmodells. XRechnung wird insbesondere im Rechnungsaustausch mit öffentlichen Auftraggebern in Deutschland verwendet. Anders als ZUGFeRD besteht XRechnung lediglich aus einer maschinenlesbaren XML-Datei und verzichtet auf eine visuelle Darstellung der Rechnung im PDF-Format.

E-Rechnungen erklärt

So erstellen Sie ZUGFeRD und XRechnungen

Für die Erstellung von Rechnungen im ZUGFeRD und XRechnungsformat benötigen Sie ein geeignetes Softwaretool. Im Internet finden Sie zwar zahlreiche kostenpflichtige Plattformen, wie etwa ZUGFeRD-Community oder webPDF, da sowohl der Export als auch Import von elektronischen Rechnungen ab dem 01.01.2025 verpflichtend ist, bewegen Sie sich jedoch nur mit der Nutzung einer geeigneten Softwarelösung im rechtskonformen Raum. Daher empfehlen wir die Nutzung einer Handwerker- oder Buchhaltungssoftware.

 

Bei den meisten Handwerkersoftwarelösungen sind Module oder Anwendungen dazu erhältlich. Zusätzlich rücken mit der E-Rechnungspflicht weitere Verpflichtungen in den Fokus, u.a. eine GoBD-konforme Archivierung der E-Rechnungen. Dies setzt den Einsatz eines revisionssicheren Dokumentenmanagements voraus, welche häufig Bestandteil einer Handwerkersoftware ist – gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.

 

Gemeinsam mit Kemmler E-Rechnungspflichten einhalten

Schon jetzt versenden wir Rechnungen im XRechnungs- oder ZUGFeRD-Format und haben gemeinsam mit Kunden erfolgreich Maßnahmen zur Einhaltung der E-Rechnungspflichten umgesetzt. Sie haben Fragen rund um das Thema E-Rechnungspflicht, X-Rechnung und ZUGFeRD oder möchten

 

Zusammengefasst ändert sich für Sie ab dem 01.01.2025 folgendes: Rechnungen, die sich an andere Unternehmen richten, dürfen ausschließlich nur noch elektronisch empfangen und versendet werden, wobei E-Rechnungen der europäischen Norm für elektronische Rechnungsstellung nach EN16931 entsprechen muss. Als bewährte Formate bieten sich das ZUGFeRD- und XRechnung-Format an. Alternativ können sich Unternehmen auf ein anderes Format einigen. Voraussetzung ist immer die Einhaltung der EN16931-Norm. Hier schaffen Handwerkersoftware- und Buchhaltungslösungen.