Persönliche Schutzausrüstung
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Die persönliche Schutzausrüstung – für Ihre Gesundheit und die Ihrer Mitarbeiter
Eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) kommt überall dort zum Einsatz, wo Gefahren für die Gesundheit bestehen und sich diese nicht auf andere Weise beseitigen lassen. Solch eine Schutzausrüstung kann daher aus den unterschiedlichsten Komponenten bestehen. Besonders häufig werden jedoch Helme, Gehörschutze und Schutzkleidung genutzt.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber im Hinblick auf die PSAs Ihrer Mitarbeiter
Als Arbeitgeber sind Sie zur Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen für Ihre Mitarbeiter verpflichtet und auch die Kosten müssen Sie übernehmen. Laut Arbeitsschutzgesetz, das 1996 in Kraft trat, haben Sie zunächst eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Sie dient als Grundlage zur Feststellung, welche Art Schutzausrüstung für die einzelnen Mitarbeiter erforderlich ist. Im Gesetzestext finden Sie außerdem Vorschriften für die Wartung, die Reparatur, den Ersatz und die Lagerung der Ausrüstungsgegenstände sowie die Schulung der Mitarbeiter. Bevor Sie PSAs kaufen, sollten Sie jedoch bedenken, dass laut Arbeitsschutzgesetz grundsätzlich technische oder organisatorische Maßnahmen zu bevorzugen sind. PSAs kommen deshalb nur dort zum Einsatz, wo sich Gefahrenquellen weder technisch noch organisatorisch beseitigen lassen.
Zu einer persönlichen Schutzausrüstung können abhängig vom Arbeitsplatz und seinen Gefahren vielerlei Artikel wie Schutzkleidung oder ein Schutz für einzelne Bereiche des Körpers wie die Hände und Arme, Füße und Knie, Augen und das Gesicht oder den gesamten Kopf gehören. Auch ein Gehörschutz, ein Atemschutz oder ein Schnitt- und Stechschutz ist in vielen Branchen erforderlich. Daneben gibt es Hautschutzmittel und PSAs speziell für Arbeiter, die bei ihrer Tätigkeit abstürzen oder ertrinken könnten. Nähere Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften finden Sie in den Regelungen der Berufsgenossenschaft BGR 189 bis 201. Sie enthalten jeweils Hinweise zu einzelnen Schutzmaßnahmen von der Schutzkleidung bis hin zur PSA gegen Ertrinken.
Der Gehörschutz – in vielen Handwerks- und Industriebetrieben erforderlich
Ein Gehörschutz ist häufig Teil einer persönlichen Schutzausrüstung, denn er ist ab einem Lärmpegel von 85 dB erforderlich, der an Maschinen schnell erreicht ist. Falls Sie sich unsicher sind, können Sie den Schallpegel mit einem entsprechenden Gerät messen. Auch mobile Geräte, die Sie beim Erreichen von 85 dB warnen, sind inzwischen erhältlich. Als Gehörschutz eignen sich kleine Stöpsel, die in den Gehörgang eingeführt werden, Bügelgehörschützer und Kapselgehörschützer, die auf das gesamte Ohr aufgesetzt werden. Letztere können mit zusätzlicher Technik wie beispielsweise einem Radio oder einem Headset zum Telefonieren ausgestattet sein. Sie besitzen daher zum Teil Bluetooth-Schnittstellen, Anschlüsse für MP3-Player oder Funkgeräte. Neben den Formen und den zusätzlichen Extras unterscheiden sich die einzelnen Modelle durch den Schutz, den sie vor Lärm bieten. Er wird jeweils in Dezibel angegeben und reduziert den Lärm um den angegebenen Wert. Bei einem Schallpegel von 85 dB und einem Gehörschutz mit 37 dB wird daher die Lautstärke der Geräusche, die in Ihrem Ohr ankommen, auf 48 dB reduziert. Je lauter es in Ihrer Umgebung ist, desto stärker sollte daher der Gehörschutz sein.
Schutzhelme – auch in Ausführungen für Arbeiten mit Absturzgefahr erhältlich
Ein Schutzhelm hat normalerweise nur die Aufgabe, ihren Kopf vor Verletzungen durch herabfallende Baumaterialien und andere Gegenstände zu bewahren. Bei einem Sturz bietet er dagegen nur einen begrenzten Schutz, denn selbst wenn er Kinnriemen besitzt, öffnen sich diese bei einer Zugbelastung, damit Sie sich nicht strangulieren. Falls Sie in großen Höhen arbeiten, benötigen Sie daher einen Industrieschutzhelm nach der DIN EN 397. Weitere Unterschiede gibt es bei der Hitzebeständigkeit. Schutzhelme aus thermoplastischen Kunststoffen wie Polycarbonat verformen sich bei hohen Temperaturen ab 70 °C, sind für Arbeiten in sehr kalten Bereichen jedoch gut geeignet. In der Nähe von Hitzequellen sollten Sie dagegen einen Helm mit einer Schale aus einem Duroplast wie dem ungesättigten Polyesterharz tragen, das mit Glasfasern verstärkt wird. Er behält seine Form sogar bei Temperaturen von 500 °C. Eine besondere Variante innerhalb der Rubrik Kopfschutz ist die Industrie-Anstoßkappe. Sie kommt dort zum Einsatz, wo keine Gefahr durch herabfallende Gegenstände besteht, und verhindert nur Verletzungen durch das Anstoßen des Kopfes.
Schutzkleidung – in vielen Varianten für unterschiedliche Gefahren
Auch Schutzkleidung finden Sie in unserem Onlineshop in vielerlei Ausführungen von Hosen und Jacken bis hin zu Handschuhen. Sie können einen Schutz vor mechanischen, thermischen und chemischen Gefahren oder einfach nur vor dem Wetter bieten. Eine weitere Variante ist die Warnbekleidung in grellen Farben und mit Reflektoren, mit der Sie vor allem bei Tätigkeiten auf Straßen besser sichtbar sind. Beim Kauf dieser Kleidung sollten Sie darauf achten, dass Sie der Norm DIN EN 471 entspricht. Zur Rubrik der Schutzkleidung gehört außerdem die Bekleidung mit Schnittschutz, die bei der Arbeit mit der Motorsäge vorgeschrieben ist. Für diesen Zweck bieten die Hersteller Hosen, die das Sägeblatt blockieren, sobald es den Oberstoff durchdringt. Den gleichen Schutz bieten Schnittschutzschuhe und -stiefel. Mit all diesen Produkten sorgen Sie dafür, dass Sie beziehungsweise Ihre Mitarbeiter bei der Arbeit unversehrt bleiben. Bestellen Sie persönliche Schutzausrüstungen deshalb am besten gleich in unserem Onlineshop Kemmler!