Arbeitsunfälle – so gehen Sie mit dieser Situation um
Im ersten Halbjahr 2022 gab es rund 400.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 0,2 % an. 2021 verzeichnete die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 12.079 schwere Arbeitsunfälle. Ein hohes Risiko von Unfällen besteht insbesondere in Branche wie Industrie, Chemie sowie der Holz- und Metallverarbeitung. Ob privat oder am Arbeitsplatz, ein Unfall hat immer Konsequenzen, sei es für den Betroffenen selbst oder für die Betriebsstätte. Angesichts dessen kommt dem Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit große Bedeutung zu, sodass der Gesetzgeber dazu Richtlinien erlassen hat. Viele Arbeitsunfälle lassen sich mit geeigneten Maßnahmen bereits im Vorfeld verhindern oder zumindest das Risiko senken. Aber trotz Prävention, Sensibilisierung und Verpflichtungen lassen sich Arbeitsunfälle nicht immer vermeiden. Was tun, wenn der Ernstfall eintritt und was können die Folgen sein? Das erfahren Sie in diesem Artikel.
Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall liegt immer dann vor, wenn einem Arbeitnehmer bei der Ausübung einer versicherten Tätigkeit etwas zustößt beziehungsweise dieser einen Schaden erleidet, der in direktem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Die Definition des Arbeitsunfalls (§ 8 SGB VII) bezieht sich sowohl auf Arbeitsunfälle, die sich auf dem Betriebsgelände ereignen als auch auf dem Weg zur Arbeitsstätte und von dort wieder nach Hause. Sofern ein Arbeitsunfall als Arbeitsunfall eingestuft wird, hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn Folgebeschwerden nach einem Arbeitsunfall zur Berufsunfähigkeit führen, umfasst die Leistung eine monatliche Unfallrente. Wichtig zu wissen ist, dass kein Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall in den Pausenzeiten oder bei einem Umweg zum Arbeitsplatz besteht.
Was sind die häufigsten Arbeitsunfälle?
Kaum zu glauben, aber wahr, denn die meisten Arbeitsunfälle sind sogenannte SRS-Unfälle und passieren durch Stolpern, Rutschen oder Stürzen. Sogar jeder fünfte tödliche Unfall ging 2020 auf Stolpern, Rutschen oder Stürzen zurück. Erst danach reihen sich Arbeitsunfälle beim Arbeiten mit Arbeitsgegenständen, Maschinen und Werkzeug ein, dicht gefolgt vom Tragen schwerer Lasten bis hin zu Leiterstürzen, Transport von Gütern oder dem Verpacken. Viele Arbeitnehmer unterschätzen das Risiko von Arbeitsunfällen erheblich – vor allem, was Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle betrifft.
Ein Arbeitsunfall ist keine Berufskrankheit
Ein Arbeitsunfall ist nicht mit einer Berufskrankheit zu verwechseln, die im § 9 SGB VII definiert ist. Arbeitsunfälle sind „zeitlich begrenzt von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse“, während sich eine Berufskrankheit im Laufe der Jahre aufgrund von unterschiedlichen Ursachen entwickelt. Ein Beispiel sind Schäden des Stütz- und Bewegungsapparats oder Lungenkrebs.
Was tun bei einem Arbeitsunfall?
Hat sich ein Arbeitsunfall zugetragen, ist schnelles Handeln erforderlich. Erste Instanz ist der Durchgangsarzt, sofern ein Notfall nicht den Ruf eines Krankenwagens bedarf. Arbeitgeber müssen gemäß § 193 SGB VII Arbeitsunfälle dem Unfallversicherungsträger melden. Die Meldepflicht bezieht sich dabei nur auf Unfälle bestimmter Schwere, also wenn der Betroffene mehr als drei Tage arbeitsunfähig sein wird. Aber auch kleine Arbeitsunfälle wie ein Schnitt in den Finger können mitunter zu Folgeschäden führen, weshalb die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung rät, auch kleine oder scheinbar unauffällige Arbeitsunfälle zu melden. Sofortige Meldepflicht besteht bei sehr schweren Verletzungen und Tod. Arbeitsunfälle sollten ins Verbandbuch eingetragen werden. Dies dient dem Unternehmen dazu, die Arbeitssicherheit zu analysieren und zu optimieren, aber auch als Nachweis für die Versicherung. Dennoch gilt: Schützen Sie sich mit dem richtigen Zubehör für Arbeitskleidung von Kemmler. Unter anderem gehören Schutzbrillen, Schutz Overalls und PSA Gehörschutz dazu.
Welche Folgen kann ein Arbeitsunfall für den Betrieb haben?
Arbeitsunfälle können massive Auswirkungen haben. Der Betroffene selbst kann an Folgebeschwerden nach dem Arbeitsunfall leiden und auf den Betrieb kommen große Herausforderungen:
- Produktionsausfall durch Stillstand von Anlagen
- Lieferverzögerungen
- Sachschäden
- Ersatzpersonalbeschaffung
- Qualitätsverlust
- Verwaltungskosten wie Unfallmeldung
- Beitragszuschlag
- Bußgelder oder Geldstrafen
- Regressforderungen
- Imageschäden
Zweifelsohne passieren Arbeitsunfälle selbst im besten Betrieb. Wichtig ist es, diese zum Anlass zu nehmen, um Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitssicherheit einer Prüfung und Überarbeitung zu unterziehen. So kann langfristig das Sicherheitsniveau in einem Unternehmen steigen und Arbeitsunfälle lassen sich reduzieren.
Wer zahlt nach einem Arbeitsunfall?
In der Regel übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten eines Arbeitsunfalls bei einer versicherten Tätigkeit. Bei privaten Wirtschaftsunternehmen sind die Berufsgenossenschaften erster Ansprechpartner. Beamte wenden sich an ihren Dienstherrn. Unfallkassen kommen für Arbeitsunfälle bei Schülern oder Studenten auf. Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften springen für Arbeitnehmer in landwirtschaftlichen Betrieben ein.