Aufstiegs BAföG im Handwerk ganz einfach beantragen
Sie haben vom Aufstiegs BAföG gehört und fragen sich nun, um was es sich dabei handelt? Mit dem Aufstiegs BAföG fördert der Staat die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse – darunter auch jene für Handwerker. Das Ziel der Förderung, die auch als Meister BAföG bekannt ist, ist es, die Grundlage für eine Existenzgründung zu schaffen und mehr Menschen die Türen zur Selbstständigkeit zu eröffnen. Neben Zuschüssen, die sich direkt auf die Aufstiegsfortbildungen beziehen, können Sie zudem Aufstiegs BAföG beantragen, um sich bei den Lebenshaltungskosten unterstützen zu lassen. Was aber genau ist das Aufstiegs BAföG, welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen und wie funktioniert das Aufstiegs BAföG beantragen? Genau diese Fragen haben wir von Kemmler im nachfolgenden Beitrag beleuchtet.
AFBG: Was ist das?
Wer eine berufliche Fortbildung anstrebt, kann sich die Zuschüsse durch das Aufstiegs BAföG zunutze machen. Dabei handelt es sich um ein im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geregeltes Förderangebot, das sich aus unterschiedlichen Leistungen zusammensetzt. Mit dem AFBG können Sie einerseits finanzielle Unterstützung bei den Kosten der Fortbildung und andererseits einen Vollzuschuss zu Ihrem Lebensunterhalt erhalten. Ferner ist ein zinsgünstiges Darlehen bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) möglich. Aufgrund der vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten lässt sich das Aufstiegs BAföG optimal auf die jeweilige Lebenssituation abstimmen. Gut zu wissen ist, dass Sie die Unterhaltszahlung im Rahmen des Aufstiegs BAföG nicht zurückzahlen müssen, da es sich um einen Vollzuschuss handelt.
Wer wird mit dem AFBG gefördert?
Das Aufstiegs BAföG richtet sich vornehmlich an Menschen, die sich auf den hohen Anschluss als Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in und einer der weiteren 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereiten wollen. Das AFBG soll den Zugang zu Abschlüssen auf Hochschulabschlussniveau erleichtern und damit die Hürden zur eigenen Unternehmensgründung senken. Laut Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gibt es für das Aufstiegs BAföG beantragen keine Altersgrenze.
Welche Aufstiegs BAföG Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Für den Erhalt des Aufstiegs BAföG müssen Sie als Antragssteller eigene Voraussetzungen erfüllen. Geltend dafür sind die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation). Sofern es die entsprechende Prüfungsordnung vorsieht, können auch Studienabbrecher/in oder Abiturient/in ohne Erstausbildungsabschluss das Aufstiegs BAföG beantragen. Gleiches gilt für Sie, wenn Sie einen Bachelorabschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss mitbringen. Aber Achtung: Für Masterabsolventen oder Absolventen mit einem gleichgestellten, staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulabschluss ist die Förderung nicht mehr zugänglich. Sofern Ausländer/in einen ständigen Wohnsitz im Inland nachweisen können, über einen bestimmten Aufenthaltstitel bzw. über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder sich 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und dabei einem Beruf nachgegangen sind (auch eine Berufsausbildung), können ebenso förderungsberechtigt für das Aufstiegs BAföG sein.
Grundsätzlich gilt bei den Aufstiegs BAföG Voraussetzungen:
• Der Abschluss der Aufstiegs-Fortbildung muss höher sein als der aktuelle Abschluss, den Sie bereits haben.
• Die Fortbildung ist auf mindestens 400 Unterrichtsstunden ausgelegt.
• Sie können die Fortbildung als Vollzeit oder in Teilzeit, vor Ort oder als Fern-Unterricht durchführen.
Was wird mit dem Aufstiegs BAföG gefördert und wie viel erhalte ich?
Haben Sie vor, das Aufstiegs BAföG zu beantragen und erfüllen die notwendigen Voraussetzungen, können Sie sich einkommens- und vermögensunabhängig über einen Zuschuss der Fortbildungskosten von maximal 15.000 Euro freuen. Ihnen stehen seit dem 01. August 2020 50 % Förderung als Zuschuss durch das Aufstiegs BAföG zu. Sollten Sie auch die anderen 50 % finanzieren wollen, erhalten Sie unter Umständen ein zinsgünstiges Bankdarlehen von der KfW. Materialkosten werden beim Aufstiegs BAföG mit bis zu 2.000 Euro gefördert. Auch hier erhalten Sie 50 Prozent bezuschusst. Sofern Sie Ihre Fortbildung in Vollzeit absolvieren, ist eine Unterstützung der Lebenshaltungskosten über das Aufstiegs BAföG möglich. Die Höhe ist hingegen abhängig vom Einkommen und Vermögen sowie dem Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners. So erhalten Alleinstehende maximal 963 Euro, verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebende rund 235 Euro mehr und bei Kindern mit Anspruch auf Kindergeld nochmals je Kind um die 235 Euro. Zudem bekommen Sie mit dem Aufstiegs BAföG bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen einen Pauschalbeitrag zur Kinderbetreuung für jedes im Haushalt lebende Kind bis 14 Jahren oder für Kinder mit Behinderung einen Beitrag von 150 €. Die Förderungsdauer des Aufstiegs BAföG beläuft sich bei einer Vollzeitmaßnahme auf 36 Monate und bei einer Teilzeitmaßnahme auf maximal 48 Monate. In Ausnahmesituationen ist eine Erhöhung der Förderungsdauer auf weitere 12 Monate begrenzt.
Wie kann ich das Aufstiegs BAföG beantragen?
Das Aufstiegs BAföG beantragen Sie direkt beim Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) an Ihrem Wohnsitz. Auch wenn Sie noch weitere Fragen haben oder sich über das Aufstiegs BAföG informieren möchten, können Sie sich an die fachkundigen Berater wenden. Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Aufstiegs BAföG finden Sie eine Liste aller in den Bundesländern zuständigen Ämter, können die entsprechenden Antragsformulare herunterladen und sogar das Aufstiegs BAföG direkt online beantragen. Interessieren Sie sich für weitere spannende Themen wie Social Media im Handwerk oder wie man die richtigen Auszubildenden für Ihr Unternehmen findet? Dann schauen Sie doch gerne bei unseren Expertentipps vorbei.