FAQ: häufig gestellte Fragen
Welche Gefährdungen ergeben sich bei mangelnder Beleuchtung?
Mangelnde Beleuchtung stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Die Gefahr für Stolper- oder Sturzunfälle nimmt deutlich zu. Weiterhin geht fehlende Beleuchtung zu Lasten der Arbeitseffizienz. Mangelnde Beleuchtung kann ebenso ein Gesundheitsrisiko in Form von Fehlbelastungen der Augen darstellen.
Worauf ist bei der Baustellenbeleuchtung allgemein zu achten?
Nicht nur die Baustelle selbst, sondern auch Zufahrten und Verkehrswege sind bei nicht ausreichendem Tageslicht zu beleuchten. Die Beleuchtung sollte dabei stets den besonderen Bedingungen der jeweiligen Arbeit sowie den Arbeitsabläufen angepasst werden. Sollten bei einem Ausfall der Allgemein-Beleuchtung spezielle Unfallgefahren drohen, so ist zusätzlich eine Sicherheitsbeleuchtung von mindestens 1 Lux zu installieren.
Welche Richtwerte gelten für die Beleuchtungsstärke für Baustellen?
Grundsätzlich gibt die DIN EN 12464-1 die Richtwerte für die Allgemeinbeleuchtung vor. Hierbei gelten für Hoch- und Tiefbau Beleuchtungsstärken von 20 Lux. Auch für Metall- und Stahlbau sind 20 Lux vorgesehen. Größere Beleuchtungsstärken erfordern Gleisbau (50 Lux) und Tunnelbau (60 Lux). Für Sanitärräume sind Beleuchtungsstärken von 200 Lux und für Büroräume sogar 500 Lux vorgesehen.
Gibt es spezielle Vorgaben für bestimmte Bauarbeiten?
Einige Bauarbeiten erfordern eine größere Beleuchtungsstärke. Grundsätzlich sind feinere Montagearbeiten auf mehr Lux angewiesen. Für grobe Montagearbeiten, beispielsweise Erdarbeiten, genügen 50 Lux. Für anspruchsvolle Montagen oder Oberflächenbehandlungen sind 200 Lux vorgesehen. Holzbearbeitungsmaschinen müssen bei der Arbeit mit 500 Lux ausgeleuchtet werden.