Betriebsprüfung: Darauf sollten Unternehmer achten
Steht eine Betriebsprüfung im Haus, steigt die Nervosität. Ob in einem Unternehmen, bei einem Freiberufler oder einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung können überall eine Betriebsprüfung ankündigen und durchführen. Was aber passiert bei einer Betriebsprüfung, wann wird sie angesetzt und wie bereitet man sich am besten vor? Mit diesen Fragen haben wir von Kemmler uns im nachfolgenden Beitrag einmal näher beschäftigt. Bei uns erfahren Sie, was Sie über eine Betriebsprüfung wissen müssen.
Betriebsprüfung: Was ist das?
Bei einer Betriebsprüfung geht es um die Prüfung der ordnungsgemäßen und korrekten Abgabe an Steuern innerhalb eines bestimmten Zeitraums, meist von drei Wirtschaftsjahre. Dafür werden die Sachverhältnisse des geprüften Steuerpflichtigen ermittelt, geprüft und anschließend beurteilt. Es gibt unterschiedliche Arten von Betriebsprüfungen. Die häufigste ist die sogenannte Außenprüfung des Finanzamts. Die Betriebsprüfung findet im Rahmen aller Vorschriften und Voraussetzungen der Betriebsprüfungsordnung des Bundesministeriums für Finanzen statt. Relevant ist zudem die Abgabenordnung.
Was passiert bei einer Betriebsprüfung?
Die Betriebsprüfung oder Außenprüfung umfasst eine Gesamtkontrolle der steuerlich relevanten Sachverhalte durch das zuständige Finanzamt. Nach § 193 Abgabenordnung (AO) kann das Finanzamt jederzeit eine Betriebsprüfung durchführen – und das ganz unabhängig von Rechtsform und Größe des Betriebs. So werden diese Prüfungen bei Kleinunternehmern, Einzelunternehmern, GmbHs, AGs und Freiberuflern durchgeführt. Selbst Privatpersonen können von einer Außenprüfung betroffen sein, wenn die Einkünfte aus einer nicht selbstständigen Arbeit über 500.000 € liegen. Der Prüfer übersendet dem Unternehmen eine Prüfungsanordnung mindestens 14 Tage vor dem Kontrolltermin. Sollte dieser Zeitraum nicht eingehalten werden, können Sie gegen die Betriebsprüfung Einspruch einreichen. Zu den weiteren Pflichtangaben, die für eine Gültigkeit entscheidend sind, gehören der Name des Prüfers, der Termin und Ort der Prüfung, der Prüfungsbeginn, der Prüfungszeitraum und der sachliche Prüfungsumfang. Bevor die offizielle Ankündigung herausgeht, meldet sich der Prüfer oft schon telefonisch, um einen Termin abzuklären. Sofern Geschäftsräume vorhanden sind, findet die Prüfung immer bei Ihnen vor Ort statt. Ist dies nicht der Fall, wird die Prüfung alternativ im Finanzamt durchgeführt.
So läuft eine Betriebsprüfung ab:
• Der Prüfer weist sich aus.
• Sie stellen dem Prüfer einen ruhigen Raum und gewähren ihm Zugang sowie Einsicht in Akten und Unterlagen, die er anschließend zügig prüfen wird.
• Der Betriebsprüfer benötigt einen festen Ansprechpartner, der ihm beispielsweise angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellt. Das können Sie selbst, Ihr Steuerberater oder ein Mitarbeiter aus der Buchhaltung sein.
• Nach der Kontrolle und Prüfung erfolgt die Schlussbesprechung, an deren Ende Sie den Abschlussbericht als Grundlage des neuen Steuerbescheids erhalten.