Brandschutz
Unter dem Begriff Brandschutz sind alle Maßnahmen vereint, die Sie zur Vermeidung von Feuer und Rauch in Gebäuden ergreifen können. Die Einhaltung des Brandschutzes wird in Deutschland normalerweise von den Feuerwehren in verschiedenen Intervallen geprüft und überwacht. Alle Vorschriften und Verordnungen zu den Brandschutzmaßnahmen in Gebäuden können Sie bei der DGUV, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, nachlesen.
Die Brandschutzmaßnahmen werden grob in zwei Bereiche unterteilt
In Gebäuden sind zwei unterschiedliche Arten des Brandschutzes erforderlich. Es handelt sich dabei um aktive und passive Brandschutzmaßnahmen. Die aktiven Maßnahmen zum Brandschutz beinhalten zum Beispiel das Erkennen eines Brandes und die Bereitstellung von Mitteln zur Brandbekämpfung. Dazu zählen zum Beispiel Feuerlöscher, Sprinkleranlagen, Rauchklappen und Rauchabzüge sowie Rauch- und Feuermelder. Die passiven Maßnahmen sind in den baulichen, den anlagentechnischen und in den organisatorischen Brandschutz unterteilt.
Alle passiven Maßnahmen können Sie daher durchaus auch als Präventivmaßnahmen bezeichnen. Die Maßnahmen sollen beispielsweise die Ausweitung von Rauchgasen und Feuer vermeiden, die thermischen Auswirkungen in brennenden Gebäudeteilen vermeiden und die Feuerwiderstandsfähigkeit in betroffenen Gebäudeteilen aufrechterhalten. Die Widerstandsfähigkeit gegen Brände erhöhen Sie durch die Verwendung von schwer entflammbaren Materialien. Dies wird auch schon beim Bau eines Gebäudes berücksichtigt. In öffentlichen Gebäuden werden beispielsweise Decken mit schwer entflammbaren Platten abgehängt oder es werden im Trockenbau Brandschutzplatten verwendet.