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Grundsteuer Änderungen – was Sie beachten müssen


Die Gesetzesänderungen zur Reform der Grundsteuer sind seit Ende 2019 beschlossen, sodass die Einnahmen auch weiterhin Städten und Gemeinden zugutekommen, um damit unter anderem Schulen zu sanieren und Krankenhäuser zu unterstützen. Die Neuregelung der Grundsteuer geht jedoch auch damit einher, dass rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen. Bis zum 31. Januar 2023 standen Eigentümer oder Eigentümerin von Grundstücken, sei es bebaut oder unbebaut, ebenso wie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in der Pflicht, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Was aber bedeuten die Grundsteuer Änderungen konkret für Sie, was müssen Sie jetzt beachten und was passiert, wenn Sie die Frist verpasst haben? Das verraten wir Ihnen im nachfolgenden Beitrag.


Änderungen der Grundsteuer: Was ist die Grundsteuer?

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Steuer, die auf Besitz von Grundstücken erhoben wird. Diese können mit Wohngebäuden oder Betrieben der Land- und Forstwirtschaft bebaut oder unbebaut sein. Die Leistungen erbringen immer Eigentümerinnen und Eigentümer. Liegt eine Vermietung vor, wird die Grundsteuer meist in den Betriebskosten auf die Bewohner umgelegt. Mit den Grundsteuer Änderungen geht nun eine Neubewertung genau dieser Grundstücke einher.

Was hat die Grundsteuer vor und nach der Änderung für eine Funktion?

Rund 15 Milliarden Euro kommen jährlich an Grundsteuer in Deutschland zusammen. Vor und nach den Grundsteuer Änderungen kommen die Einnahmen den Städten und Gemeinden zu. Diese finanzieren damit öffentlich wichtige Einrichtungen wie Schulen, Kitas und Büchereien. Zudem werden mit der Grundsteuer Straßen, Radwege oder Brücken saniert, ausgebaut oder neu angelegt. Die Grundsteuer dient somit dem Allgemeinwohl, unabhängig von den Grundsteuer Änderungen.

Warum kam es jetzt zur Änderung der Grundsteuer?

Theoretisch gesehen sollte die Grundsteuer alle sechs Jahre angepasst werden. Nur so ist im Prinzip eine verfassungsgemäße und gerechtere Grundsteuerberechnung und -verteilung möglich. Das Problem: Mangelndes Personal und finanzielle Engpässe haben dafür gesorgt, dass eine solche Neubewertung nie stattgefunden hat. Bis zum Zeitpunkt der Reform und den damit eingebenden Grundsteuer Änderungen wurde bisher mit veralteten Einheitswerten gerechnet. Nun werden ab 2025 neue und vor allem verfassungsgemäße sowie faire Regelungen in Kraft treten. Da der bisherige Einheitswert seine Gültigkeit verliert, ist es im Zuge der Grundsteuer Änderungen nötig, dass alle betroffenen Grundstücke neu bewertet werden, um letztlich die neue Grundsteuer zu erheben.
 

Welche Grundsteuer Änderungen kommen nun auf Sie konkret zu?

Mit der Grundsteuerreform brachte der Gesetzgeber ein Gesetzespaket auf den Weg, das aus drei Gesetzen besteht, die die Grundsteuer Änderungen definieren. Das „Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts“ beinhaltet die neuen Bewertungsregeln und fordert Eigentümerinnen und Eigentümer zur Grundsteuererklärung mit Stichtag 1. Januar 2022 auf. Das „Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung“ berechtigt Gemeinden ab 2025 auf unbebaute und baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festzulegen, wenn dies aus städtebaulichen Gründen sinnvoll erscheint. Letztlich wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes einerseits die Gesetzgebungskompetenz des Bundes festgeschrieben und anderseits, dass Länder abweichende landesrechtliche Regelungen bei der Grundsteuer durchsetzen dürfen. So gehen die Grundsteuer Änderungen in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen mit eigenen Verordnungen einher, während Saarland und Sachsen nach dem Bundesmodell verfahren, haben jedoch abweichende Steuermesszahlen eingeführt. Grundsteuer C – was hat diese mit der Änderung der Grundsteuer zu tun? Bis jetzt bestand die Grundsteuer aus den Grundsteuern A (agrarische Nutzung) und B (bauliche Nutzung). Im Zuge der Grundsteuer Änderungen kommt nun Grundsteuer C hinzu und definiert baureife Grundstücke. Ziel ist es, unbebautes Bauland attraktiver für Grundeigentümer zu machen.


Grundsteuer Änderungen verpasst: Welche Strafen drohen bei Verspätung?

Mit den Grundsteuer Änderungen ging die neue Grundsteuerbewertung einher und Sie als Eigentümerin und Eigentümer müssen die Erklärung zum 31. Januar 2023 via „Mein ELSTER“ an das Finanzamt übermitteln. Eine Wahl bestand dabei nicht. Indessen ist die Frist bereits einige Zeit abgelaufen. Was passiert, wenn man seiner Pflicht bisher immer noch nicht nachkam? In den meisten Bundesländern folgen nach einem Erinnerungsschreiben Verspätungszuschläge und Zwangsgelder. Bis Ende März bestand demnach noch, wenn Sie Glück hatten, eine Schonfrist. Wer nun immer noch nicht auf die Grundsteuer Änderungen reagiert, kann mit hohen Geldbußen rechnen. Zudem wird der Wert der Immobilie geschätzt.


Ab wann muss ich die neue Grundsteuer zahlen?

Die Grundsteuer Änderungen erfolgen Schritt für Schritt. Nach der Neubewertung und der endgültigen Festsetzung ist die neue Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 fällig. Schätzungsweise im Herbst 2024 werden die meisten Grundstücksbesitzer ihre Grundsteuer kennen. Tipp: Auch für Ihr Dach und Fassade haben wir diverse Produkte in unserem Sortiment. In unserer Gartenbau Abteilung finden Sie alles für Ihre grüne Oase, was Sie für Veränderungen in Folge der Grundsteuer Änderung brauchen.

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