ladungssicherung anhänger richtig sichern, beladen

Ladungssicherung: Anhänger zulassen und Ladung richtig sichern


Die Ladungssicherung ist für die Verkehrssicherheit unerlässlich. In Deutschland kommt es jährlich zu zahlreichen Unfällen, weil Ladungen in Pkws, Lkws oder in Anhängern nicht richtig gesichert sind. Für die richtige Ladungssicherung besteht jedoch eine rechtliche Verpflichtung, die in der Straßenverkehrsordnung geregelt ist. Verstöße werden mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder dem Entzug des Führerscheines geahndet. Wie gelingt eine zuverlässige Ladungssicherung und wie können Sie Ihre Ladung richtig sichern? Das haben wir für Sie im nachfolgenden Beitrag zusammengefasst.

Warum ist die Ladungssicherung wichtig?

Sobald ein Fahrzeug beschleunigt, entstehen enorme Kräfte. Gleiches gilt beim Abbremsen. Die unterschiedlichen Bewegungsenergien wirken sich auch auf die Ladung aus. Sollte sich diese aufgrund einer unzureichenden Ladungssicherung in Bewegung setzen, führt das oftmals zu besonders schweren Unfällen. Welche Kräfte spielen hier eine Rolle? Einerseits drückt die Gewichtskraft eine Ladung auf die Ladefläche und anderseits sorgt die Massenkraft dafür, dass sich die Ladung je nach Bewegung des Fahrzeugs nach vorn, zur Seite oder nach hinten bewegt, was gerade im Handwerk mit großen und schweren Ladungen wie Werkzeugkoffern und -boxen oder Leitern und Böcken ein großes Risiko mit sich bringt. Positiven Einfluss auf die Ladungssicherung haben die Reibungskraft, die besagt, dass je rauer die Oberfläche, desto weniger kann die Ladung sich verschieben und die Sicherungskraft, die der Massekraft entgegenwirkt, also verhindert, dass die Ladung verrutscht. Zum Tragen kommen in den Fällen bei der Ladungssicherung alle Maßnahmen zur Sicherung der Ladung mittels formschlüssiger und kraftschlüssiger Ladungssicherung.

Wie gelingt es, die Ladung richtig zu sichern?

Gemäß § 22 Abs. 1 StVO sind Sie als Fahrzeugführer dafür verantwortlich, die Ladung richtig zu sichern. Im gewerblichen Bereich wie bei Lkw-Transporten teilt sich die Verantwortung ebenso auf alle an der Ladungssicherung beteiligten Personen wie dem Verlader oder Lademeister auf. Zudem heißt in der Rechtsnorm über die richtige Ladungssicherung:

„(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“

Beim richtigen Sichern der Ladung haben Sie zwei bewährte Optionen: die formschlüssige und die kraftschlüssige Ladungssicherung.

Spanngurte & Ladungssicherung

Die formschlüssige Ladungssicherung ist eine Ladetechnik, bei der Güter so verladen werden, dass so wenig Lücken wie möglich entstehen. Dennoch entstehende Leerräume werden mit Hilfsmitteln aufgefüllt. Eine Fixierung erfolgt bei der Ladungssicherung mit stabilen Gurten und robusten Sicherheitsnetzen. Die gängigsten Varianten der sicheren Befestigung sind das Direktzurren, das Diagonalzurren und das Schrägzurren.

Bei der kraftschlüssigen Ladungssicherung wird auf das Niederzurren zurückgegriffen. Die Ladung steht in dem Fall auf Antirutschmatten, um die Reibung zu erhöhen und das Verrutschen der Ladung zu verhindern.

Während bei Lkw-Ladungen die kraftschlüssige Ladungssicherung in der Regel genutzt wird, empfiehlt sich in Pkws und bei Anhängern die Kombination aus beiden Ladungssicherungen. Stellen Sie Ihre Ladung auf eine Antirutschmatte, füllen Sie bestehende Leerräume auf und zurren Sie die Ladung mit Spanngurten zur Ladungssicherung fest. Im Zweifelsfall sichern Sie lieber einmal mehr als zu wenig ab. Mit einer zuverlässigen Ladungssicherung schützen Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer.

Darauf sollten Sie bei der Ladesicherung im Pkw achten

Berücksichtigen Sie bei der Ladungssicherung eines Pkws die Länge und Breite der Transportgüter. Orientieren Sie sich dabei an die Vorschriften der StVO (Straßenverkehrsordnung): (2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. […] (3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen. (4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,

2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder

3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.

 

Ladesicherung im Anhänger

Sofern Sie Ihre Ladung nicht im Pkw oder Kofferraum unterbekommen, besteht die Möglichkeiten, einen Anhänger anzumieten. Auch hier gilt, auf eine zuverlässige Ladungssicherung zu achten. Legen Sie eine Antirutschmatte aus und laden Sie schwere Gegenstände zuerst ein, sodass diese unterliegen. Sichern Sie die Ladung mit dem Niederzurren und greifen Sie dafür auf Zurranker und Zurrgurte zurück. Sollten Sie einen offenen Anhänger ohne Planen fahren, setzen Sie ein Sicherheitsnetz ein, um die Fracht vor dem Herunterfallen zu schützen. Bei losen Baustoffen wie Sand oder Kies hilft eine Schutz- oder Abdeckplane weiter. Halten Sie sich für die Ladungssicherung ferner an die Gewichtsbegrenzungen:

  • Anhängelast: meint die zulässige Anhängelast für einen ungebremsten Anhänger und findet sich in den Fahrzeugpapieren unter Punkt O.2.
  • Zulässiges Gesamtgewicht: Gewicht, mit dem der Anhänger maximal beladen werden darf. Dazu ziehen Sie das Leergewicht von dem zulässigen Gesamtgewicht ab, dessen Angaben Sie in den Fahrzeugpapieren finden.
  • Stützlast: Last des tatsächlichen Gewichts, das auf die Kupplung und hinteren Achse des Fahrzeugs wirkt. In der StVO ist eine Mindeststützlast von 25 Kilo rechtlich vorgeschrieben.

 

Überschreiten Sie Anhängelast oder Gesamtgewicht, müssen Sie Ihre Fahrten aufteilen. Bei der Stützlast können Sie die Ladungssicherung eventuell durch eine gleichmäßige Verteilung der Ladung sicherstellen.


Welche Strafen drohen, wenn keine hinreichende Ladungssicherung gewährleistet wird?

Verstöße gegen eine gesetzeskonforme Ladungssicherung werden mit hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg bestraft. Dazu zwei Beispiele: Überschreitet das Fahrzeug auf einer Kraftfahrstraße oder Autobahn mit der Ladung die zulässige Höhe von 4,20 Meter droht ein Bußgeld von 70 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Ist die Ladungssicherung in einem Pkw mangelhaft, werden Sie mit 35 Euro zur Kasse gebeten. Entsteht dabei eine Gefährdung, sind es bereits 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wir von Kemmler Baustoffe halten für Sie die notwendigen Produkte zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung bereit.

Ladesicherung im Anhänger

Sofern Sie Ihre Ladung nicht im Pkw oder Kofferraum unterbekommen, besteht die Möglichkeiten, einen Anhänger anzumieten. Auch hier gilt, auf eine zuverlässige Ladungssicherung zu achten. Legen Sie eine Antirutschmatte aus und laden Sie schwere Gegenstände zuerst ein, sodass diese unterliegen. Sichern Sie die Ladung mit dem Niederzurren und greifen Sie dafür auf Zurranker und Zurrgurte zurück. Sollten Sie einen offenen Anhänger ohne Planen fahren, setzen Sie ein Sicherheitsnetz ein, um die Fracht vor dem Herunterfallen zu schützen. Bei losen Baustoffen wie Sand oder Kies hilft eine Schutz- oder Abdeckplane weiter. Halten Sie sich für die Ladungssicherung ferner an die Gewichtsbegrenzungen:

  • Anhängelast: meint die zulässige Anhängelast für einen ungebremsten Anhänger und findet sich in den Fahrzeugpapieren unter Punkt O.2.
  • Zulässiges Gesamtgewicht: Gewicht, mit dem der Anhänger maximal beladen werden darf. Dazu ziehen Sie das Leergewicht von dem zulässigen Gesamtgewicht ab, dessen Angaben Sie in den Fahrzeugpapieren finden.
  • Stützlast: Last des tatsächlichen Gewichts, das auf die Kupplung und hinteren Achse des Fahrzeugs wirkt. In der StVO ist eine Mindeststützlast von 25 Kilo rechtlich vorgeschrieben.

 

Überschreiten Sie Anhängelast oder Gesamtgewicht, müssen Sie Ihre Fahrten aufteilen. Bei der Stützlast können Sie die Ladungssicherung eventuell durch eine gleichmäßige Verteilung der Ladung sicherstellen.


Welche Strafen drohen, wenn keine hinreichende Ladungssicherung gewährleistet wird?

Verstöße gegen eine gesetzeskonforme Ladungssicherung werden mit hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg bestraft. Dazu zwei Beispiele: Überschreitet das Fahrzeug auf einer Kraftfahrstraße oder Autobahn mit der Ladung die zulässige Höhe von 4,20 Meter droht ein Bußgeld von 70 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Ist die Ladungssicherung in einem Pkw mangelhaft, werden Sie mit 35 Euro zur Kasse gebeten. Entsteht dabei eine Gefährdung, sind es bereits 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wir von Kemmler Baustoffe halten für Sie die notwendigen Produkte zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung bereit.

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